Informationen zur Barrierefreiheit




a) Beschreibung der geltenden Anforderungen


Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen, die Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten. Zu den erfassten

Dienstleistungen gehören unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, soweit sie Verbrauchern über Websites oder mobile Anwendungen im

Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags angeboten oder erbracht werden. Die Accon Köln GmbH bietet Webseitenbesuchern verschiedene digitale Dienste an. Ob

ein konkreter digitaler Dienst in den Anwendungsbereich des BFSG fällt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach der Art des Dienstes,

seiner Ausrichtung auf Verbraucher sowie seinem Zusammenhang mit dem Abschluss eines Verbrauchervertrags. Nicht jeder digitale Inhalt und nicht jedes digitale Angebot

unterliegt daher automatisch den besonderen Anforderungen für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.

Soweit ein digitales Angebot der Accon Köln GmbH dem Anwendungsbereich des BFSG unterfällt, ist er nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben barrierefrei bereitzustellen.

Die Barrierefreiheit ist dabei so umzusetzen, dass Menschen mit Behinderungen den Dienst in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich

ohne fremde Hilfe auSinden, erreichen und nutzen können. Maßgeblich sind dabei die jeweils anwendbaren Anforderungen des BFSG und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen.

Die gesetzlichen Anforderungen beziehen sich insbesondere auf die Zugänglichkeit und

Nutzbarkeit der digitalen Angebote. Dabei sind die unterschiedlichen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Ziel ist es, vermeidbare

Zugangshindernisse abzubauen und eine möglichst gleichberechtigte Nutzung der betroffenen digitalen Dienste zu ermöglichen.Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen

bzw. Angebote erbringen, können nach dem BFSG besondere Ausnahmen gelten. Die Anwendbarkeit dieser Ausnahmen ist im Einzelfall anhand der gesetzlichen

Voraussetzungen zu prüfen. Soweit keine Ausnahme greift, sind die jeweils einschlägigen Pflichten des BFSG einzuhalten.


b) Beschreibung, wie die Dienstleistung die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt

Die Accon Köln GmbH berücksichtigt bei der Gestaltung und Weiterentwicklung seiner digitalen Dienste die geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit. Dabei werden die

digitalen Angebote so konzipiert und umgesetzt, dass sie von möglichst vielen Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, wahrgenommen, bedient,

verstanden und mit unterschiedlichen technischen Hilfsmitteln genutzt werden können. Soweit digitale Angebote der Accon Köln GmbH in den Anwendungsbereich des BFSG

fallen, setzt die Accon Köln GmbH die hierfür geltenden gesetzlichen Anforderungen um. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach der Art, dem Umfang und den

Funktionen des jeweiligen Dienstes sowie nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben.

Bei der technischen Umsetzung berücksichtigt die Accon Köln GmbH insbesondere die europäische Norm EN 301 549, soweit diese für die Beurteilung oder Konkretisierung der

einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen heranzuziehen ist. Die EN 301 549 stellt technische Anforderungen an die Barrierefreiheit von Informations- und

Kommunikationstechnologien auf und enthält unter anderem Anforderungen an Websites, mobile Anwendungen und unterstützende Technologien.

Ergänzend orientiert sich die Accon Köln GmbH an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortiums (W3C). Die WCAG dienen als

anerkannter technischer Leitfaden für die barrierefreie Gestaltung von Webinhalten. Soweit auf die WCAG Bezug genommen wird, ist die jeweils einschlägige und

anwendbare Fassung beziehungsweise Konformitätsstufe maßgeblich. Die WCAG ersetzen dabei nicht die gesetzlichen Anforderungen des BFSG, sondern unterstützen

deren technische Umsetzung und Konkretisierung.Bei der Gestaltung der digitalen Dienste werden insbesondere die vier grundlegenden Prinzipien der Barrierefreiheit berücksichtigt:

Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Informationen und Bedienelemente sollen so bereitgestellt werden, dass sie auch mit unterschiedlichen Wahrnehmungsfähigkeiten

und unterstützenden Technologien zugänglich sind. Funktionen, Navigation und Eingabemöglichkeiten sollen grundsätzlich bedienbar sein, auch wenn Nutzer

beispielsweise auf eine Tastaturbedienung oder andere assistive Technologien angewiesen sind.

Darüber hinaus werden Inhalte und Bedienabläufe möglichst klar, nachvollziehbar und konsistent gestaltet. Dies dient der Verständlichkeit der Informationen und unterstützt

eine sichere Nutzung der digitalen Dienste. Eine robuste technische Umsetzung soll gewährleisten, dass die digitalen Angebote mit unterschiedlichen Browsern, Endgeräten

und unterstützenden Technologien möglichst zuverlässig zusammenarbeiten. Die zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen erforderlichen Maßnahmen werden

abhängig von den Eigenschaften des jeweiligen digitalen Dienstes umgesetzt und regelmäßig überprüft beziehungsweise weiterentwickelt. Dabei können unter anderem

die semantische Struktur von Inhalten, die Tastaturbedienbarkeit, ausreichende Kontraste, alternative Textbeschreibungen, verständliche Fehlermeldungen, skalierbare

Darstellungen sowie die Kompatibilität mit Screenreadern und anderen assistiven Technologien berücksichtigt werden.

Mit diesen Maßnahmen trägt die Accon Köln GmbH dazu bei, dass Verbraucher mit Behinderungen die vom BFSG erfassten digitalen Angebote möglichst selbstständig,

ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzen können.

Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen technischen Standards und Empfehlungen.